Gesundheitsuntersuchung

Seit dem 1. April 2019 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die Leistungen der neu gestalteten Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene.

Neu ist hier, dass Versicherte zwischen vollendetem 18. und vollendetem 35. Lebensjahr einmalig zum Check-Up gehen können.
Allerdings haben gesetzlich Krankenversicherte ab dem 35. Lebensjahr nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf diese Untersuchung!

Übergangsfrist bis Ende September 2019

Es gibt eine Übergangsregelung!!!!
Danach ist es möglich, dass für Versicherte, bei denen im Jahr 2017 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt wurde, die Wiederholungsunter-suchung bis zum 30.September 2019 auszuführen!Danach ist es möglich, dass für Versicherte, bei denen im Jahr 2017 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt wurde, die Wiederholungsuntersuchung bis zum 30.September 2019 auszuführen!

Für alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr, bei denen die letzte Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2018 oder später stattgefunden hat, gilt das neue dreijährige Untersuchungsintervall. D.h. nach einem Check-Up in 2018 kann der nächste Check–Up erst wieder in 2021 erfolgen; nach einem Check-Up in 2019 dann erst wieder in 2022.

Hinweis: Demnächst wird der KBV aktualisierte Informationen für Patienten bereitstellen.