Impfung Covid-19

Liebe Patienten,

gemeinsam kämpfen wir – immer erfolgreicher – gegen das Corona- Virus.

Wir freuen uns, dass nun auch die Impfpriorisierung für den AstraZeneca- Impfstoff aufgehoben. D.h. ab dieser Woche kann sich jeder ab 18 Jahren gegen Corona mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen. Lassen Sie sich für eine Impfung einen Termin in unserer Praxis geben.

Leider wird es bis Ende Mai auf Grund landesweiter Versorgungsengpässe keine Erst- Impfung mit dem Biontech- Impfstoff geben können. Das gilt nicht für die Zweit- Impfungen. Diese erfolgen weiterhin mit Biontech. Für weitere Informationen lesen Sie bitte den anhängenden aktuellen Newsletter der KVSH.

Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden!

Bleiben Sie gesund

Ihre Hausarzt- Praxis Dr. Wolf

Zahl der FSME- Risikogebiete steigt in Deutschland

Sind Sie geimpft?

Mit dem Erreger der Frühsommer-Meningoenzephalitis ( FSME ) infizierte Zecken breiten sich in Deutschland immer weiter nach Norden aus.
Im Landkreis Emsland wurden 2018 erstmals vier FSME-Fälle gemeldet, dem aktuell nördlichsten Risikogebiet in Deutschland.

Weitere neue FSME- Risikogebiete liegen in Sachsen und in Bayern.
Aktuell ist FSME in fast ganz Baden-Württemberg und Bayern verbreitet; Süd- und Mittelhessen, Teile von Rheinland-Pfalz, des Saarlands und Sachsens sind betroffen.

Die Hauptübertragungszeiten sind die Monate Mai bis Oktober.
Für Reisende und Urlauber in diese Gebiete wird zum Schutz die FSME-Impfung empfohlen.
Diese besteht aus drei Dosen. Die ersten beiden erfolgen im Abstand von 1 bis 3 Monaten, die dritte – je nach DSME-Impfstoff – nach 5 oder 9 bis 12 Monaten. Auffrischungen sind alle 3 bis 5 Jahre erforderlich.

Gesundheitsuntersuchung

Seit dem 1. April 2019 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die Leistungen der neu gestalteten Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene.

Neu ist hier, dass Versicherte zwischen vollendetem 18. und vollendetem 35. Lebensjahr einmalig zum Check-Up gehen können.
Allerdings haben gesetzlich Krankenversicherte ab dem 35. Lebensjahr nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf diese Untersuchung!

Übergangsfrist bis Ende September 2019

Es gibt eine Übergangsregelung!!!!
Danach ist es möglich, dass für Versicherte, bei denen im Jahr 2017 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt wurde, die Wiederholungsunter-suchung bis zum 30.September 2019 auszuführen!Danach ist es möglich, dass für Versicherte, bei denen im Jahr 2017 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt wurde, die Wiederholungsuntersuchung bis zum 30.September 2019 auszuführen!

Für alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr, bei denen die letzte Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2018 oder später stattgefunden hat, gilt das neue dreijährige Untersuchungsintervall. D.h. nach einem Check-Up in 2018 kann der nächste Check–Up erst wieder in 2021 erfolgen; nach einem Check-Up in 2019 dann erst wieder in 2022.

Hinweis: Demnächst wird der KBV aktualisierte Informationen für Patienten bereitstellen.

Die Gürtelrose – Impfung ist Kassenleistung

Seit Mai letzten Jahres steht uns in Deutschland ein gut verträglicher Totimpfstoff zur Verfügung, der zweimal im Abstand von 6 Monaten appliziert wird.
Die Impfempfehlung der STIKO für alle Personen ab 60 Jahren berücksichtigt das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes Zoster und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie.
Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. Dazu gehören z.B.:

  • angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
  • HIV- Infektion
  • rheumatische Arthritis
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus